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    Frank Winter
    Rechtsanwalt

    Arbeitsrecht | Baurecht | Verkehrsrecht | Miet- und Wohnungseigentumrecht |
     
    Handels- und Gesellschaftsrecht | Forderungsmanagement Inkasso
     
     
     
     
     

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    Willkommen auf der Website der Kanzlei
    Frank Winter, Mönchengladbach.
     

    Fachkundige Rechtshilfe durch Anwalt Frank Winter


    Als erfahrener Jurist liegt es im Bestreben von Rechtsanwalt Frank Winter, Ihre Ansprüche und Interessen erfolgreich durchzusetzen. Die persönliche Beratung und umfangreiche Betreuung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts von Klienten aus der Region rund um Mönchengladbach ist für den Anwalt ein besonderer Schwerpunkt. So können Sie bei Fragen im Arbeitsrecht zu Betriebsverfassung den Anwalt gern konsultieren. Im Arbeitsrecht ist er auch bei Teilzeit und Vollzeit einer Beschäftigung für Sie zur Stelle.


    Ein weiterer Fokus der Kanzlei liegt im Verkehrsrecht, Baurecht und Gesellschaftsrecht. Im Rahmen seiner juristischen Tätigkeit betreut Sie Frank Winter außerdem im Bereich Forderungsmanagement. Der Anwalt freut sich auf eine gute Zusammenarbeit.


    Mein Ziel als Anwalt ist die umfassende und sachkundige Beratung meiner Mandanten.

    Die individuelle und persönliche Betreuung steht dabei im Vordergrund. Schwerpunktmäßig berate ich in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Baurecht, allgemeines Zivilrecht und Familienrecht.
    Als weiterer Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit hat sich der Bereich Forderungsmanagement herausgebildet. Aber auch in anderen Rechtsfragen, z.B. Verkehrs- und Bußgeldrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, kann ich Ihnen eine kompetente und gründliche Interessenvertretung zusichern.
    Um Ihre Ziele zu erreichen, analysiere ich gemeinsam mit Ihnen Ihren Beratungs- und Vertretungsbedarf und nehme Ihre Interessen war, gemäß meinem Motto:
     
    Recht haben! Recht bekommen! Recht so!
     
     
     
     

  • JURISTISCH PRÄZISE

    IMMER AKTUELL INFORMIERT

    LÖSUNGSORIENTIERT

  • Anwalt

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    Frank Winter | Rechtsanwalt

    • Geboren 1961 in Neuss
    • Abitur 1981, Quirinus Gymnasium Neuss
    • Erstes juristische Staatsexamen 1989 in Bonn
    • Zweites juristische Staatsexamen 1992 in Düsseldorf
    • Zulassung als Rechtsanwalt 1992
    • Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht 2008
    • Verheiratet, 2 Kinder
     
     
    Mitgliedschaften:

    Anwaltverein Mönchengladbach (www.anwaltverein-moenchengladbach.de)
    Deutscher Anwaltverein (www.dav.de)
    VdAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V. (www.vdaa.de)
    DarbGV - Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V. (www.arbeitsgerichtsverband.de)
     
  • Leistungen
     

    Umfassendes Leistungsangebot


    Rechtsanwalt Frank Winter steht Ihnen bei zahlreichen Fragen für eine umfangreiche Beratung gern zur Verfügung. In der Kanzlei in Mönchengladbach ist das Arbeitsrecht ein vom Anwalt bevorzugtes Aufgabenfeld. Rund um das Arbeitsrecht kann er eine Kündigung anfechten, Dienstverträge gestalten und sich bei Abmahnungen für Ihr Recht einsetzen. Dabei legt der Jurist großen Wert auf den Arbeitsrechtsschutz.


    Des Weiteren können Sie Frank Winter bei baurechtlichen und verkehrsrechtlichen Sachverhalten konsultieren. Das Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht kommt schließlich ebenso ergänzend hinzu wie das Gesellschaftsrecht und Handelsrecht. Der Rechtsanwalt ist bemüht, für jeden Klienten und seinen Rechtsfall eine optimale Lösung zu erarbeiten.


    Ich berate Sie umfassend und sachkundig in folgenden Rechtsgebieten:
     

  • Arbeitsrecht

    Rechtsanwalt Winter ist neben seiner anwaltlichen Tätigkeit Dozent für Arbeitsrecht an der Hochschule Niederrhein und berät und vertritt Sie arbeitsrechtlich insbesondere in den folgenden Bereichen:
    • Beratung bei der Gestaltung von Dienst- und Arbeitsverträgen;
    • Beratung und Vertretung bei der Gestaltung von Dienstverträgen für Organvertreter juristischer Personen wie z.B. Geschäftsführern und deren Beendigung;
    • Beratung bei anstehenden oder bereits erklärten Kündigungen;
    • Verhandlung und Abschluss von Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen;
    • Vertretung in Kündigungsschutzprozessen;
    • Beratung und gerichtliche Vertretung bei anstehenden oder bereits erklärten Abmahnungen;
    • Beratung bei Fragen rund um Arbeitszeugnisse und gerichtliche Durchsetzung des Zeugnisanspruchs;
    • Beratung und Vertretung bei betrieblichen Einzelmaßnahmen wie z.B. Versetzungen;
    • Beratung und Vertretung in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen;
    • Beratung und Vertretung in allen Einigungsstellen- und arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren.

    Bitte beachten Sie, dass die vorstehende Aufzählung keine abschließende Beschreibung der Tätigkeit auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes ist.
    Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Fragen zu dem Tätigkeitsgebiet gehören, rufen Sie einfach unverbindlich an! In unserer Kanzlei betreuen und beraten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

  • Baurecht

     Ich berate und vertrete alle am Bau Beteiligten im privaten Baurecht, insbesondere bei:
    • vor/bei Abschlüssen von Bauverträgen
    • Rücktritt bzw. Kündigung von Bauverträgen
    • Einleitung von Beweissicherungsverfahren
    • Sicherung bauvertraglicher Ansprüche
    • Bauhandwerkersicherungshypotheken
    • Werklohn- und Honorarklagen
    • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
    • Klage auf Mangelbeseitigung und Schadensersatz
     

    Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung nicht abschließend ist. Gerade im Baurecht ist es notwendig, sich bei Streitigkeiten rasch anwaltlicher Hilfe zu bedienen, um Ansprüche zu sichern.Darum bietet es sich bei allen Bauvorhaben an, sich von Anfang an fachkundig durch einen erfahrenen Anwalt beraten zu lassen, um spätere, sehr zeit- und kostenintensive gerichtliche Verfahren zu vermeiden. Durch meine langjährige Erfahrung als Syndikusanwalt eines Bauunternehmens kann ich ein Bauvorhaben sowohl von der Bauausführung als auch von der rechtlichen Situation her kompetent beurteilen.

  • Forderungsmanagement

    Forderungsmanagement bzw. Inkasso ist ein leidiges und regelmäßig sehr ärgerliches Thema. Sie haben Arbeit für einen Kunden erbracht oder prompt und zuverlässig einwandfreie Ware geliefert, nach Rechnungsstellung zahlt der Kunde jedoch trotz aller Erinnerungen und Mahnungen nicht!

    Was ist zu tun? Der wichtigste Grundsatz für jede Forderungsbeitreibung ist: je schneller Sie Ihre Forderung mit meiner Hilfe geltend machen, desto größer ist die Chance, die Außenstände auch realisieren zu können. Sie sollten daher darauf verzichten, Ihre Zeit mit nutzlosen Mahnungen zu verbringen.

    Um Ihre Forderung schnell und kostengünstig realisieren zu können, stimmen wir die Vorgehensweise gemeinsam ab und entscheiden, ob zunächst ein anwaltliches Mahnschreiben erfolgt oder aber direkt das gerichtliche Mahn- oder Klageverfahren eingeleitet wird.

    Zu diesem Zweck kann ich z.B. auf das Handelsregister zugreifen oder Bonitätsauskünfte einholen.

    Sobald Ihre Forderung tituliert ist, d.h. ein Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil zu Ihren Gunsten vorliegt, leite ich umgehend die Zwangsvollstreckung ein, um die Forderung erfolgreich beizutreiben.

  • Honorar
     

    Ein Anwalt ist günstiger als kein Anwalt


    Das Anwaltshonorar ist gesetzlich im RVG geregelt.


    Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert oder nach dem Aufwand.

    Eine Erstberatung kostet für Privatpersonen maximal EUR 190,00 zzgl. Mehrwertsteuer,
    ist jedoch häufig günstiger.

    Meine Gebühren werden in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.

    Bei geringem Einkommen haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe.
    Im Falle eines Prozesses steht Ihnen Prozesskostenhilfe zu.

    Bei Fragen rufen Sie bitte an!

  • Anfahrt
     

    Bismarckstraße 46
    41061 Mönchengladbach
     

    Termine nach Vereinbarung!

     

    Parkmöglichkeiten sind ausreichend vorhanden.

  • Kontakt

    Bürozeiten:
    Montag bis Donnerstags:
    8:30 - 13:00 & 14:00 - 18:00
    Freitags:
    8:30 - 13:00 & 14:00 - 16:30

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