Fachkundige Rechtshilfe durch Anwalt Frank Winter
Als erfahrener Jurist liegt es im Bestreben von Rechtsanwalt Frank Winter, Ihre Ansprüche und Interessen erfolgreich durchzusetzen. Die persönliche Beratung und umfangreiche Betreuung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts von Klienten aus der Region rund um Mönchengladbach ist für den Anwalt ein besonderer Schwerpunkt. So können Sie bei Fragen im Arbeitsrecht zu Betriebsverfassung den Anwalt gern konsultieren. Im Arbeitsrecht ist er auch bei Teilzeit und Vollzeit einer Beschäftigung für Sie zur Stelle.
Ein weiterer Fokus der Kanzlei liegt im Verkehrsrecht, Baurecht und Gesellschaftsrecht. Im Rahmen seiner juristischen Tätigkeit betreut Sie Frank Winter außerdem im Bereich Forderungsmanagement. Der Anwalt freut sich auf eine gute Zusammenarbeit.
Umfassendes Leistungsangebot
Rechtsanwalt Frank Winter steht Ihnen bei zahlreichen Fragen für eine umfangreiche Beratung gern zur Verfügung. In der Kanzlei in Mönchengladbach ist das Arbeitsrecht ein vom Anwalt bevorzugtes Aufgabenfeld. Rund um das Arbeitsrecht kann er eine Kündigung anfechten, Dienstverträge gestalten und sich bei Abmahnungen für Ihr Recht einsetzen. Dabei legt der Jurist großen Wert auf den Arbeitsrechtsschutz.
Des Weiteren können Sie Frank Winter bei baurechtlichen und verkehrsrechtlichen Sachverhalten konsultieren. Das Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht kommt schließlich ebenso ergänzend hinzu wie das Gesellschaftsrecht und Handelsrecht. Der Rechtsanwalt ist bemüht, für jeden Klienten und seinen Rechtsfall eine optimale Lösung zu erarbeiten.
Bitte beachten Sie, dass die vorstehende Aufzählung keine abschließende Beschreibung der Tätigkeit auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes ist.
Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Fragen zu dem Tätigkeitsgebiet gehören, rufen Sie einfach unverbindlich an! In unserer Kanzlei betreuen und beraten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung nicht abschließend ist. Gerade im Baurecht ist es notwendig, sich bei Streitigkeiten rasch anwaltlicher Hilfe zu bedienen, um Ansprüche zu sichern.Darum bietet es sich bei allen Bauvorhaben an, sich von Anfang an fachkundig durch einen erfahrenen Anwalt beraten zu lassen, um spätere, sehr zeit- und kostenintensive gerichtliche Verfahren zu vermeiden. Durch meine langjährige Erfahrung als Syndikusanwalt eines Bauunternehmens kann ich ein Bauvorhaben sowohl von der Bauausführung als auch von der rechtlichen Situation her kompetent beurteilen.
Das Anwaltshonorar ist gesetzlich im RVG geregelt.
Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert oder nach dem Aufwand.
Eine Erstberatung kostet für Privatpersonen maximal EUR 190,00 zzgl. Mehrwertsteuer,
ist jedoch häufig günstiger.
Meine Gebühren werden in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.
Bei geringem Einkommen haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe.
Im Falle eines Prozesses steht Ihnen Prozesskostenhilfe zu.
Bei Fragen rufen Sie bitte an!
Termine nach Vereinbarung!
Parkmöglichkeiten sind ausreichend vorhanden.