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Ich habe eine Kündigung bekommen – was muss ich tun?

Kündigung erhalten – jetzt richtig reagieren und wichtige Fristen nicht versäumen

Eine Kündigung kommt meistens überraschend. Mit kühlem Kopf und den passenden Informationen sollte man seine Rechte sichern. Termingerechtes und richtiges Agieren kann viele finanzielle Vorteile einbringen.

Ich habe eine Kündigung bekommen: Die ersten Schritte sofort erledigen

Spätestens drei Tage nach der Kündigung sollte die Meldung bei der Agentur für Arbeit eingegangen sein. Dort wird der Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt und man meldet sich arbeitssuchend. Durch die Einhaltung der Fristen werden Sperrzeiten vermieden.

Die Kündigung gilt drei Wochen nach Erhalt als rechtmäßig. Das muss man wissen, um den spätesten Termin für eine Kündigungsschutzklage zu kennen. Dadurch erhält man sich seine Rechte. Die Kündigung ist ansonsten auch gültig, wenn gesetzliche Anforderungen nicht eingehalten wurden.

Besteht eine Versicherung für Arbeitsrechtsschutz, ist die Versicherung zu verständigen. Dort ermöglicht eine Deckungszusage die Vertretung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht bei Kündigung. Die Rechtslage ist bei Kündigung äußerst unterschiedlich. Neben der Einhaltung von Fristen ist beispielsweise die Wirksamkeit der Kündigung zu prüfen. Ohne die Hilfe eines Juristen ist dies für Laien nicht zu bewältigen. Bei der Suche nach einem Anwalt sollte man auf einen Fachanwalt für Arbeitsrecht achten. Beispielsweise ist in Mönchengladbach für Arbeitsrecht der Anwalt Frank Winter zugelassen.

Kündigung bekommen: Juristische Details der Kündigung beachten

Eine Kündigungsschutzklage ist beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Alle Unterlagen wie Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnung und das Kündigungsschreiben sind beizufügen.

Bei dem Arbeitsgericht bezahlt jeder seinen Anwalt selbst. Dies gilt zunächst unabhängig davon, wie der Prozess ausgeht. In einem ersten Gütetermin wird dann zunächst versucht, einen Vergleich zu erzielen. Sollte dieser nicht zustande kommen, wird der Umfang der juristischen Schriftsätze deutlich höher. Dann merken auch Arbeitnehmer, die ihre Klage ohne Anwalt eingereicht haben, dass juristische Unterstützung dringend erforderlich ist.

Die juristischen Anforderungen an eine Kündigung betreffen Inhalt und Form. Sie muss schriftlich erfolgen und von einem Bevollmächtigten unterschrieben sein. Bei einem Betriebsrat im Unternehmen muss dieser einbezogen worden sein.

Die Kündigungsfrist ist im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag festgehalten. Neben Einhaltung dieser Frist sind die Kündigungsgründe zu prüfen. Das Arbeitsrecht kennt die betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder die personenbedingte Kündigung. Je nach Art der Kündigung müssen Voraussetzungen vom Arbeitgeber eingehalten werden. So muss bei einer betriebsbedingten Kündigung beispielsweise nachgewiesen werden, dass im Unternehmen keinerlei Beschäftigungsmöglichkeit besteht.

Der Einzelfall ist oft neben der Gesetzgebung von der aktuellen Rechtsprechung abhängig. Daher wird ein Fachanwalt für Arbeitsrecht neben den formellen Voraussetzungen, auch die materiellen Voraussetzungen prüfen. Die weiteren Möglichkeiten wie Abfindung oder Weiterbeschäftigung lassen sich mit anwaltlicher Hilfe ebenfalls effizienter verhandeln.